Risikosteuerung der Kreditvergabe
3. Aufl. 2007
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1. Die Risikotragfähigkeit des Kreditgeschäftes
1.1 Die veränderte Auffassung der BaFin zu § 18 KWG
Die Vorschrift des § 18 KWG ist für die Kreditnehmereigenschaft mittelständischer Unternehmen unter zwei Gesichtspunkten von Bedeutung: einerseits als Verpflichtung der Kreditinstitute, sich bei der Gewährung von Krediten über jetzt 750.000,– € (bisher 250.000,– €) bzw. über 10 % des haftenden Eigenkapitals die wirtschaftlichen Verhältnisse des kreditnehmenden Unternehmens offen legen zu lassen, und andererseits dieser Verpflichtung insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse nachzukommen. Für beide Regelungen hat sich das Verständnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) grundsätzlich geändert, vor allem vor dem Hintergrund der „Internationalen Konvergenz der Kapitalbemessung und Eigenkapitalanforderung” (kurz: Basel II).
1.1.1 Die erhöhte Eigenverantwortung der Kreditinstitute
Während im Rahmen des ersten Gesichtpunktes die BaFin bisher in mehreren Rundschreiben insbesondere aber in dem Rundschreiben 9/98 vom den Umfang der Offenlegungspraxis gemäß § 18 KWG detailliert vorgegeben hat, rückt sie nunmehr von dieser Vorgehensweise ab, indem sie diese Rundschreiben zurückzieht und ...