Leitsatz
[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Gesetze: StBerG § 45 Abs. 1 Nr. 2; StBerG § 125 Abs. 3 Nr. 1; StBerG § 148 Abs. 1 Satz 2
Gründe
Der Beschwerdeführer war als Steuerberater bestellt. Im vorliegenden Verfahren hat das Landgericht Berlin auf die Ausschließung des Steuerberaters aus dem Beruf erkannt. Das Kammergericht hat die dagegen gerichtete Berufung des Steuerberaters verworfen. Hiergegen hat der Steuerberater Revision eingelegt.
Der Steuerberater hat durch schriftliche Erklärung vom gegenüber der Steuerberaterkammer Berlin zum Ablauf des nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 StBerG auf seine Bestellung als Steuerberater verzichtet, womit seine Bestellung als Steuerberater erloschen ist.
Danach ist das Verfahren, wie vom Generalbundesanwalt beantragt, nach § 125 Abs. 3 Nr. 1 StBerG einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 148 Abs. 1 Satz 2 StBerG.
Fundstelle(n):
OAAAC-52513
1Nachschlagewerk: nein; BGHZ: nein; BGHR: nein