Zuordnung der Herstellungskosten nach vermieteten Gebäudeteilen und
Bezahlung ausschließlich mit hierfür aufgenommenen
Darlehensmitteln
Bauabwicklungskonto
Leitsatz
Ordnet der Steuerpflichtige die
Baukosten nicht nach vermieteten bzw. nicht vermieteten Gebäudeteilen zu
und bezahlt er die den vermieteten Gebäudeteilen zugeordneten Kosten nicht
ausschließlich mit hierfür eigens aufgenommenen Darlehen über
ein eigens hierfür eingerichtete Bankkonten, so sind die Schuldzinsen
nicht in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAC-52407
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