Umsatzsteuer im Binnenmarkt
5. Aufl. 2007
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G. Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten im Überblick
I. Überblick
331 Das Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist zwischenzeitlich ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, in dem insbesondere der Warenverkehr nicht mehr mit steuerlichen Grenzformalitäten belastet ist. Ungeachtet dessen müssen inländische Unternehmer, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Umsätze ausführen, diese auch nach den im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen versteuern. Insbesondere Versendungsumsätze an private Verbraucher, aber auch die meisten Dienstleistungen sind im Bestimmungsland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Problematisch ist gerade die Abwicklung von Werk- und Montagelieferungen, insbesondere bei Subunternehmern. Gemeinschaftsrechtlich liegt dem innerstaatlichen Umsatzsteuerrecht aller Mitgliedstaaten im Wesentlichen die 6. Richtlinie des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage – (Richtlinie 77/388/EWG, ABl. EG 1977 Nr. L 145 S. 1) unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Änderungen und Anpassungen (vgl. dazu ausführ...