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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 6 V 3859/06

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, AO § 191, MwStSystRL Art. 11 Abs. 1

Organisatorische Eingliederung durch Personalunion in der Geschäftsführung und Haftung für Umsatzsteuerschuld

Leitsatz

  1. Eine organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn die Geschäftsführung von Organträger und Organgesellschaft durch dieselbe Person ausgeführt wird (Personalunion) wobei es genügt, dass nur einzelne Geschäftsführer des Organträgers Geschäftsführer der Organgesellschaft sind.

  2. Bei einer organisatorischen Eingliederung durch Personalunion ist nicht darauf abzustellen ob und inwieweit der Geschäftsführer sein Amt in der Organgesellschaft tatsächlich auch ausübt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAC-50538

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