Todestag als Bewertungsstichtag bei Vererbung eines Wertpapierdepots
Leitsatz
Schlägt der Vorerbe die Erbschaft aus, erwirbt der dann Berufene (Nacherbe) den Nachlass direkt vom Erblasser.
Wertpapierdepots sind bei der Bewertung des Nachlasses grundsätzlich mit dem Wert zum Todestag des Erblassers zu berücksichtigen,
auch wenn der Erbe, zum Beispiel wegen der Anordnung einer Testamentsvollstreckung, zunächst nicht über das Depot verfügen
kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1534 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2007 S. 2726 UVR 2007 S. 296 Nr. 10 XAAAC-50485
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