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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 1844/05 EFG 2007 S. 1327 Nr. 17

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1

Besteuerung des Vorteils eines betrieblichen Kfzs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Leitsatz

  1. Die unentgeltliche Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für dessen Privatfahrten führt zu einer Bereicherung des Arbeitnehmers und damit zu Lohnzufluss.

  2. Für den Ansatz des Wertes für die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs des Arbeitgebers tritt bei Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle neben dem Wert nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in Höhe von 1% des inländischen Listenpreises die Werterhöhung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG in Höhe von 0,03% des inländischen Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu.

  3. Es kommt nicht darauf an, ob ein Steuerpflichtiger das Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte tatsächlich nutzt, sondern darauf, ob es ist hierfür nutzen kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1546 Nr. 24
EFG 2007 S. 1327 Nr. 17
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2007 S. 2180
ZAAAC-50480

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