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Europarechtliche Aspekte der Unternehmensteuerreform 2008
Gesetzesänderungen im Lichte des Gemeinschaftsrechts
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition das Ziel ausgegeben, mit einer Unternehmensteuerreform eine „Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Europatauglichkeit” zu erreichen. Das damit angesprochene Gemeinschaftsrecht beeinflusst immer stärker auch das Recht der direkten Steuern, für die die Vielzahl namhafter Verfahren und Entscheidungen des EuGH mit ihren weitreichenden Konsequenzen auf die mitgliedstaatlichen Steuersysteme nur ein Beleg von vielen ist. Im Folgenden werden die europarechtlichen Implikationen einzelner Regelungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 aufgezeigt und näher dargestellt.
I. Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf das nationale Steuerrecht
Die von vielen geforderte und von anderen gefürchtete Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung innerhalb der Europäischen Union bleibt derzeit noch Vision. Besteuerungswirklichkeit ist das Nebeneinander von 27 heterogenen nationalen Unternehmensteuersystemen. Wenngleich der Bereich der direkten Steuern zu den wichtigsten, den Mitgliedstaaten verbliebenen Kompetenzen zählt, steht er doch unter einem Gemeinschaftsrechtsvorbehalt. Nichts anderes meint der EuGH, wenn er in gefestigter...