Steuerbefreiung; Vermittlungsleistung bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Leitsatz
Bei der Beteiligung von Kapitalanlegern an Emissionsgesellschaften liegt eine Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften
i.S.d. § 4 Nr. 8f nur dann vor, wenn eine Mittelsperson der Gesellschaft die Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages über
den Anteilserwerb nachweist oder sonst das Erforderliche tut, damit der Vertrag über den Anteilserwerb zustande kommt. Die
Durchführung von Produkt- und Unternehmenspräsentationen stellvertretend und im Namen des Vorstandes zur Gewinnung von Handelsvertretern
stellt keine kausale Vermittlungsleistung dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 228 Nr. 4 EFG 2007 S. 1284 Nr. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2007 S. 717 UStB 2007 S. 279 Nr. 10 ZAAAC-49917
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