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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1794/03 EFG 2007 S. 1334 Nr. 17

Gesetze: EStG § 33, EStG § 33b

Zur Aufteilung des Pflege-Pauschbetrages nach § 33b Abs. 6 EStG

Leitsatz

Der Pflegepauschbetrag ist nur insoweit nach der Zahl der Pflegepersonen aufzuteilen, als mehrere Steuerpflichtige den Pflegebedürftigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum tatsächlich pflegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1317 Nr. 20
EFG 2007 S. 1334 Nr. 17
XAAAC-49491

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