Nicht-selbstständige Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers aus über die normalen Pflichten hinausgehenden „Beratungsleistungen”
Leitsatz
Unselbstständig ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, der als Organ in das Gefüge der Gesellschaft eingegliedert
ist und den Weisungen der Gesellschaft zu folgen hat, die sich aus seiner Bestellung zum Geschäftsführer, aus dem Anstellungsvertrag
und aus den Gesellschafterbeschlüssen ergeben.
Lassen sich „Beratungsleistungen” inhaltlich nicht von den Pflichten unterscheiden, die der Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH kraft seiner Organstellung zu erfüllen hat, so handelt es sich bei der Vergütung dieser Tätigkeiten um Einkünfte
aus nichtselbstständiger Arbeit.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 2118 Nr. 39 EFG 2007 S. 1246 Nr. 16 KÖSDI 2007 S. 15776 Nr. 11 AAAAC-49464
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