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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 249/2006

Gesetze: BewG § 84

Wert des unbebauten Grundstücks für Antennenmessfeld

Leitsatz

Für die Ermittlung des Werts des unbebauten Grundstücks nach § 84 BewG macht es keinen Unterschied, ob das Grundstück oder eine Teilfläche davon mit einem Gebäude bebaut ist, eine Freifläche bildet oder wegen der bestehenden Gebäude oder Einrichtungen - z. B. eines Antennenmessfeldes - während des Bestehens dieser Gebäude und Einrichtungen nicht mehr bebaut werden kann.

Fundstelle(n):
IAAAC-48378

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