Die Limited
1. Aufl. 2007
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XV. Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers
601 Der director einer in Deutschland tätigen Limited kann gegebenenfalls einer Sozialversicherungspflicht unterliegen. Eine Sozialversicherungspflicht besteht dann, wenn eine Beschäftigung i. S. d. § 7 Abs. 1 SGB IV ausgeübt, d. h. unselbständige Arbeit verrichtet wird.
602 Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen:
Kranken- und Pflegeversicherung,
Renten- und Arbeitslosenversicherung,
Unfallversicherung.
603 Für die Beurteilung, ob der director sozialversicherungspflichtig ist oder eine sozialversicherungsfreie selbstständige Tätigkeit ausübt, können die von der Rechtsprechung für den Geschäftsführer einer GmbH entwickelten Grundsätze herangezogen werden:
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der über mindestens die Hälfte des Stammkapitals einer GmbH verfügt, liegt kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem geringeren Kapitalanteil übt dann keine abhängige Beschäftigung aus, wenn er über eine Sperrminorität oder einen größeren tatsächlichen Einfluss verfügt.
Abhängig ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer außerdem regelmäßig nicht, wenn er hinsichtlich der tatsächlichen Gestaltung von Zeit, Umfang und Ort sein...