Die Limited
1. Aufl. 2007
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VI. Stammkapital
1. Allgemeines
221 Beim Stammkapital der Limited wird zwischen dem Nominalkapital (authorized share capital) und dem gezeichneten Kapital (issued share capital) unterschieden. Das Nominalkapital ist der Höchstbetrag des Gesellschaftskapitals und wird im Memorandum of Association festgelegt. Das Nominalkapital muss nicht sofort aufgebracht werden. Derjenige Teil des Nominalkapitals, der bereits aufgebracht wurde, stellt das sog. gezeichnete Kapital dar. Die Differenz des Nominalkapitals zum gezeichneten Kapital sollte strategisch geplant werden. Unausgegebene Anteile können später zur Finanzierung eines Projektes oder zur Gewinnerzielung genutzt werden. Das Kapital kann auf britische Pfund lauten, die Verwendung anderer Währungen wie Euro ist jedoch möglich.
222 Der Anteil eines Gesellschafters bestimmt sich als Bruchteil des Nominalkapitals. Die Anteile stellen einen Anteil am Gesellschaftskapital, nicht einen Anteil an der Gesellschaft selbst dar. Für diesen Anteil erhält der Gesellschafter einen Anteilsschein (share certificate). Einen Mindestbetrag bzw. eine minimale Stückelung gibt es bei den Anteilen an einer Limited nicht. Daher sind auch Anteile mit einem Nennbetrag ...