Die Limited
1. Aufl. 2007
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I. Einleitung
Literatur: Dierksmeier, Die englische Ltd. in Deutschland – Haftungsrisiko für Berater, BB 2005 S. 1516; Kessler/Eicke, Die Limited – Fluch oder Segen für die Steuerberatung?, DStR 2005 S. 2101.
1 Die Englische Limited erfreut sich in Deutschland als Gesellschaftsform immer größerer Beliebtheit. Während sie eine ähnliche Haftungsbeschränkung wie die GmbH bietet, ist der Gründungsaufwand wesentlich geringer und es ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
2 Der Begriff „englische Limited” bezeichnet eine in England oder Wales gegründete Private Limited Company by Shares. Die in Deutschland verwendeten Gesellschaften dieser Rechtsform sind üblicherweise beim Companies House für England und Wales in Cardiff registriert. Schottland und Nordirland haben eine eigene Rechtsordnung, sodass vereinzelt abweichende rechtliche Regelungen gelten.
3 Durch die Angebote diverser Limited-Händler in Deutschland stellt die Gründung auch tatsächlich kein erhebliches Hindernis mehr dar. Es gibt bereits über 30.000 aktive, d. h. in Deutschland kontoführende, Auslandskapitalgesellschaften.
Selbst wenn die Gründung von einem Dienstleister übernommen wird, müssen die Gesellschafter aber die rechtlic...