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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2519/05 EFG 2007 S. 1063 Nr. 14

Gesetze: EStG § 12 Nr. 1

Betriebsunterbrechungsversicherung eines gewerblichen Einzelunternehmers (Versicherungsagentur)

Leitsatz

Ob Ansprüche und Verpflichtungen aus einem Versicherungsvertrag zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehören, richtet sich nach der Art des versicherten Risikos (Anschluss an BFH-Rspr.).

Ist durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung auch ein außerbetriebliches Risiko (hier: Krankheit des gewerblichen Einzelunternehmers) versichert, so sind nach Maßgabe des Aufteilungs- und Abzugsverbots gemäß § 12 Nr.1 EStG weder die Versicherungsbeiträge noch Leistungen der Versicherung Betriebsausgaben bzw. –einnahmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1287 Nr. 20
EFG 2007 S. 1063 Nr. 14
RAAAC-46703

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