Übernimmt es der Beschenkte, den Schenker persönlich zu pflegen, bestimmt sich der Wert der als Gegenleistung zu berücksichtigenden
Pflegeleistung weder nach § 36 Abs. 3 SGB XI, noch nach dem üblichen Stundensatz eines Pflegedienstes, sondern nach dem Tariflohn
für so genannte ungelernte Pflegekräfte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1388 Nr. 21 DStRE 2007 S. 1388 Nr. 21 EFG 2007 S. 1095 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2007 S. 1911 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2007 S. 3680 UVR 2007 S. 234 Nr. 8 IAAAC-45640
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