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FG München Beschluss v. - 9 V 175/07

Gesetze: AO § 30AO § 31 Abs. 1 KirchStG Art. 4 Nr. 1 KirchStG Art. 4 Nr. 3 KirchStG Art. 9 Abs. 2 Nr. 2 KirchStG Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 AVKirchStG § 17 Abs. 2 FGO § 114 Abs. 1 S. 1

Mitteilung der Einkünfte des Ehegatten an Kirchensteueramt bei glaubensverschiedenen Ehegatten

Leitsatz

Ein Steuerpflichtiger, der – anders als seine Ehefrau – keiner kirchensteuererhebungsberechtigten Glaubensgemeinschaft angehört, hat im Falle einer Zusammenveranlagung keinen Anspruch darauf, dass das FA es unterlässt, die Höhe seines Einkommens dem für die Erhebung der Kirchensteuer seiner Ehefrau zuständigen Kirchensteueramt mitzuteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAC-45620

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