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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 V 1205/06 EFG 2007 S. 1459 Nr. 18

Gesetze: FGO § 137 S. 1, FGO § 135, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, AO § 120 Abs. 1, AO § 120 Abs. 2 Nr. 3, AO § 361 Abs. 2, AO § 149 Abs. 1 S. 1, AO § 149 Abs. 2 S. 1, UStG § 18 Abs. 3 S. 1

Kostenentscheidung in einem Rechtsstreit über die Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

Gewährt das FA Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Umsatzsteuerbescheids unter Widerrufsvorbehalt aufgrund der schuldhaft verspätet erst während des Gerichtsverfahrens eingereichten Steuererklärung und erreicht der Antragsteller im gerichtlichen Verfahren AdV ohne Widerrufsvorbehalt, sind die Kosten in dem Rechtsstreit über die AdV im Wege billigen Ermessens hälftig zu verteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1459 Nr. 18
BAAAC-45612

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