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Leasing nach IAS 17 (IFRS)
1. Definition
1.1. Abgrenzung Finanzierungs- und Operating-Leasing
IAS 17 unterscheidet – wie die deutsche Rechnungslegung – Finanzierungs-Leasingverhältnisse und Operating-Leasingverhältnisse. Allerdings verwendet IAS 17 andere Abgrenzungskriterien als das deutsche Steuerrecht (und Handelsrecht). Die Zurechnung von Chancen und Risiken ist nach IAS 17 von zentraler Bedeutung für das Vorliegen eines Finanzierungs-Leasings bzw. Operating-Leasings.
Ein Finanzierungs-Leasing liegt nach IAS 17.10 insbesondere dann vor, wenn zumindest eines der nachstehenden Kriterien erfüllt ist:
Übertragung des Eigentums am Vermögenswert am Ende des Leasingverhältnisses auf den Leasingnehmer,
Kaufoption des Leasingnehmers zu einem erwartungsgemäß erheblich unterhalb des beizulegenden Werts liegenden Kaufpreis im Zeitpunkt der Ausübung der Option,
Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasst den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswerts (dieses Kriterium wird in der Kommentierung, die sich zumeist auf entsprechende Regeln in der US-amerikanischen Rechnungslegung stützt, dahingehend präzisiert, dass die Grundmietzeit zumindest...