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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 308/05 EFG 2007 S. 493 Nr. 7

Gesetze: BewG § 99 Abs. 2, BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1

Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Grundvermögen im Rahmen der Bedarfsbewertung bei der Schenkungsteuer

Leitsatz

  1. Das für die Bedarfsbewertung nach § 138 Abs. 5 BewG zuständige Lagefinanzamt hat eigenständig zu prüfen, ob ein Grundstück Betriebsgrundstück ist und zu welchem Gewerbebetrieb es gegebenenfalls gehört, um die ihm nach § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BewG obliegenden Feststellungen treffen zu können. Es ist dabei nicht an irgendwelche im Ertragssteuerrechts ergangenen Steuer- und Feststellungsbescheide gebunden.

  2. Bei einem gemischt genutzten Grundstück ist der Anteil der gewerblichen Nutzung nach den Vorschriften zu ermitteln, die für die Ermittlung des für das Gesamtgrundstück maßgebenden Grundbesitzwertes einschlägig sind. Ist also für ein bebautes Grundstück mit gemischter Nutzung der Grundstückswert im Ertragswertverfahren zu ermitteln gilt dieses Verfahren auch für die Wertbestimmung der Nutzungsanteile.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1511 Nr. 23
EFG 2007 S. 493 Nr. 7
JAAAC-44283

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