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Private Equity
Anwendungshinweis
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition
Unter Private Equity werden verschiedene Formen der Eigenkapitalzuführung durch die Beschaffung von Beteiligungskapital von Dritten verstanden. Der Begriff steht – wörtlich übersetzt – für privates (private) Eigenkapital (equity). Private Equity ist ein Oberbegriff, der – im weitesten Sinn - den gesamten Markt für privates Beteiligungskapital umfasst.
Private Equity im engeren Sinn wird definiert als jede Art von Beteiligungsfinanzierung über Investoren, durch die einem nicht an der Börse notierten, wachstumsstarken und am Markt etablierten Unternehmen mittel- bis langfristig Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird, ohne die Finanzierung von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen.
Anleger können institutionelle Investoren sein – etwa Pensionskassen, Banken, Versicherungen – oder auch vermögende Privatleute. Sie beteiligen sich entweder direkt an Unternehmen oder stellen ihre Mittel Fonds zur Verfügung, die diese in Firme...