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BFH  - I R 100/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KiStG NW § 14 Abs 6 S 1, EStG § 51a Abs 2, AO § 351

Rechtsfrage

1. Liegt die Zuständigkeit zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Bemessungsgrundlage gem. § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG bei der Finanzbehörde oder bei der Kirchenbehörde?

2. Stellt die Feststellung der Bemessungsgrundlage für Zwecke der Berechnung der Kirchensteuer eine selbständige und verbindliche Regelung innerhalb des Einkommensteuerbescheids dar?

Bemessungsgrundlage; Kirchensteuer; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
BAAAC-43159

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