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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 67/06 EFG 2007 S. 1671 Nr. 21

Gesetze: BO § 117a, BranntwMonG § 57, BrMV § 11

Branntweinmonopol

Entzug der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen

Leitsatz

1. Der Entzug der Vergünstigung, unter Abfindung zu brennen, setzt nicht den Nachweis einer Steuerhinterziehung voraus.

2. Voraussetzung für den Entzug ist die mangelnde Vertrauenswürdigkeit des Brennereibesitzers (bzw. die Gefährdung des Steueraufkommens); danach reicht der begründete Verdacht einer Steuerhinterziehung aus, um die Vergünstigung nach § 117a BO zu entziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1671 Nr. 21
UAAAC-43144

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