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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 2728/03 EFG 2007 S. 708 Nr. 9

Gesetze: InsO § 87, InsO § 174, InsO § 175, AO 1977 § 182 Abs. 1 S. 1, AO 1977 § 182 Abs. 2, AO 1977 § 184 Abs. 1 S. 4, ZPO § 240, BewG § 2, BewG § 19 Abs. 1

Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auch nach Eröffnung der Insolvenzverfahrens zulässig

Leitsatz

1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Steuerfestsetzungsverfahren bzw. das Verfahren zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen regelmäßig in entsprechender Anwendung von § 240 ZPO unterbrochen.

2. Der Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheiden kann ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Grundstückseigentümers (gegenüber dem Insolvenzverwalter) zulässig sein, weil die rechtlichen Wirkungen dieser Bescheide sich nicht auf das Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen – d. h. hier dem Insolvenzverwalter – und dem Finanzamt beschränken, sondern in Bezug auf die wirtschaftliche Einheit i. S. der §§ 2, 19 Abs. 1 BewG gegenüber dem jeweiligen Eigentümer fortbestehen, diesen Bescheiden also eine sogenannte dingliche Wirkung zukommt.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1108 Nr. 17
EFG 2007 S. 708 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1593
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1593
GAAAC-43140

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