Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid auch nach
Eröffnung der Insolvenzverfahrens zulässig
Leitsatz
1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das
Steuerfestsetzungsverfahren bzw. das Verfahren zur Feststellung von
Besteuerungsgrundlagen regelmäßig in entsprechender Anwendung von
§ 240 ZPO unterbrochen.
2. Der Erlass von Einheitswert- und Grundsteuermessbescheiden kann
ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Grundstückseigentümers (gegenüber dem
Insolvenzverwalter) zulässig sein, weil die rechtlichen Wirkungen dieser
Bescheide sich nicht auf das Verhältnis zwischen dem Steuerpflichtigen
– d. h. hier dem Insolvenzverwalter – und dem Finanzamt
beschränken, sondern in Bezug auf die wirtschaftliche Einheit i. S. der
§§ 2, 19 Abs. 1 BewG gegenüber dem jeweiligen Eigentümer
fortbestehen, diesen Bescheiden also eine sogenannte dingliche Wirkung zukommt.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1108 Nr. 17 EFG 2007 S. 708 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1593 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2007 S. 1593 GAAAC-43140
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