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Kritische Würdigung des BMF-Schreibens zu „Cadbury Schweppes”
Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung mit dem (IV B 4 - S 1351 - 1/07, DStR 2007, S. 112; nachfolgend „BMF-Schreiben”) schneller als erwartet auf das zu den englischen Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung (sog. CFC-Rules) ergangene EuGH-Urteil in der Rs. Cadbury Schweppes (, Cadbury Schweppes, HFR 2006, S. 1164 ff., nachfolgend „EuGH-Urteil”) reagiert hat und damit die Auswirkungen dieses Urteils auf die deutschen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung der §§ 7-14 AStG grundsätzlich anerkennt.
Weniger erfreulich ist, dass das BMF-Schreiben seinerseits europarechtswidrige Passagen enthält. So unterliegt gerade die in dem Urteilsfall von den Auslandsgesellschaften ausgeübte Tätigkeit – interne Konzernfinanzierung – nach Ansicht der Finanzverwaltung in vielen Fällen auch zukünftig der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung, da ein Entlastungsbeweis regelmäßig vom Steuerpflichtigen faktisch nicht geführt werden kann. Auch bezüglich anderer passiver Tätigkeiten wird aufgrund der umfangreichen und wenig konkreten Nachweispflichten zur Verifizierung, dass die (inlandsbeherrschte) Auslandsgesellschaft eine „w...