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BFH  - I R 7/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KiStG NW § 14 Abs 6 S 1, EStG § 51a Abs 2, AO § 351

Rechtsfrage

1. Liegt die Zuständigkeit zur Entscheidung über Einwendungen gegen die Bemessungsgrundlage gem. § 51a Abs. 2 Satz 2 EStG bei der Finanzbehörde oder bei der Kirchenbehörde?

2. Stellt die Feststellung der Bemessungsgrundlage für Zwecke der Berechnung der Kirchensteuer eine selbständige und verbindliche Regelung innerhalb des Einkommensteuerbescheids dar?

3. Wie ist die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer unter Berücksichtigung von Halbeinkünften bei glaubensverschiedener Ehe zu ermitteln?

Bemessungsgrundlage; Kirchensteuer; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
CAAAC-40451

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