Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  v. - 4 K 134/05

Gesetze: VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 52 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 35 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 14 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 15 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 800/1999 Art. 49 Abs. 4

Zulässigkeit des Antrags auf Verlängerung der Einfuhrfrist

Leitsatz

Ein an die Zollbehörde gerichtetes Einspruchsschreiben ist hinsichtlich der Bescheide, gegen die Einspruch eingelegt werden soll, auslegungsfähig.

Die Einfuhrfrist (hier für Rindfleisch nach Turkmenistan) gemäß § 15 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 kann auf einen innerhalb dieser Frist gestellten Antrag hin unter den in Art. 49 Abs. 4 VO Nr. 800/1999 genannten Voraussetzungen verlängert werden.

Fundstelle(n):
DAAAC-40267

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen