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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 2193/05 EFG 2007 S. 138 Nr. 2

Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 8ErbStG § 12 Abs. 6BewG § 9BewG § 31EGV Art. 56 EGV Art. 58

Keine Europarechtswidrigkeit der unterschiedlichen Bewertung von inländischem und ausländischem Grundvermögen

Leitsatz

Die unterschiedliche Bewertung von inländischem Grundvermögen mit 140% des Einheitswertes (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BewG) und ausländischem Grundvermögen mit dem gemeinen Wert (§ 12 Abs. 6 ErbStG i. V. mit § 31 BewG) stellt keinen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EG-Vertrag) dar, sondern ist für Erwerbsvorgänge bis 1995 und durch den nationalen Steuervorbehalt gemäß Art. 58 Abs. 1 Buchstabe a EG-Vertrag gedeckt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1112 Nr. 17
EFG 2007 S. 138 Nr. 2
UVR 2007 S. 43 Nr. 2
XAAAC-40243

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