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BFH  - VII R 40/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KraftStG § 5 Abs 1 Nr 1, InsO § 55, InsO § 208, InsO § 210

Rechtsfrage

Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer gegenüber dem Insolvenzverwalter für Zeiträume nach Insolvenzeröffnung bis zur Abmeldung der Kfz:

1. Ist die Kraftfahrzeugsteuer auch dann festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter keine Kenntnis von der Existenz der Kfz hatte?

2. Ist auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Kraftfahrzeugsteuer durch Bescheid festzusetzen? Verletzung des § 210 InsO?

Eröffnung; Insolvenz; Kraftfahrzeugsteuer; Masseunzulänglichkeit; Masseverbindlichkeit

Fundstelle(n):
RAAAC-39251

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