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BFH  - VII R 60/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 319, ZPO § 850 Abs 3 Buchst b

Rechtsfrage

Unterfällt eine private Lebensversicherung der Pfändungsschutzbestimmung des § 850 Abs. 3 Buchst. b ZPO, wenn die Versicherung der Altersvorsorge des Steuerschuldners dienen soll und diesem statt der Zahlung einer Kapitalabfindung ein Wahlrecht zur Inanspruchnahme einer nach Ablauf der Versicherungsdauer zu zahlenden Rente eingeräumt wird?

Lebensversicherung; Pfändung

Fundstelle(n):
MAAAC-38593

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