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BFH  - III R 97/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33 Abs 1, BGB § 1602

Rechtsfrage

Aufwendungen der Eltern zugunsten des behinderten Sohnes für den Einbau eines Treppenschrägliftes als außergewöhnliche Belastung? Keine Zwangsläufigkeit mangels Unterhaltspflicht und keine sittliche Verpflichtung zur Kostenübernahme, da der zwar einkunftslose Sohn --durch Leistungen aus der Unfallversicherung-- eigenes, nicht geringfügiges Vermögen besitzt?

Sittliche Verpflichtung; Treppenschräglift; Unfallversicherung; Unterhalt; Zwangsläufigkeit

Fundstelle(n):
CAAAC-38553

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