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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 115/06 EFG 2007 S. 478 Nr. 7

Gesetze: AO § 5AO § 123FGO § 102 S. 1EGV Art. 12 DBA FRA Art. 21

Benennung eines Empfangsbevollmächtigten

Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Leitsatz

Die Regelung des § 123 AO, nach der ein Beteiligter ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der Finanzbehörde auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist einen inländischen Empfangsbevollmächtigten zu benennen hat, stellt keine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar; sie verstößt weder gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EGV noch gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 21 DBA-Frankreich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1112 Nr. 20
DStRE 2007 S. 857 Nr. 13
EFG 2007 S. 478 Nr. 7
UAAAC-37549

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