Forfaitierung von Leasingforderungen (§ 8 Nr. 1 GewStG)
(BStBl 1996 I S. 6)
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die gewerbesteuerliche Behandlung der Forfaitierung von Leasingforderungen mit folgendem Ergebnis erörtert:
Bei der Forfaitierung künftiger Forderungen aus Leasing-Verträgen, bei der der Leasinggeber dem Käufer der Forderung zur Absicherung des Forderungskaufs eine Sicherheit am Leasinggegenstand (Sicherungsgrundschuld beim Immobilienleasing und Sicherungsübereignung beim Mobilienleasing) einräumt, ist unter Berücksichtigung der Grundsätze des (BStBl 1999 II S. 735) kein Dauerschuldverhältnis im Sinne von § 8 Nr. 1 GewStG anzunehmen. An der bisherigen Verwaltungsauffassung wird festgehalten (vgl. BStBl 1996 I S. 6).
Oberfinanzdirektion Chemnitz v. - G 1422 - 20/8 - St 21
Fundstelle(n):
OAAAC-37483