Werbungskostenabzug für sechstägigen Apothekerkongress in Meran
Auf die Gesamtdauer des Kongresses und nicht auf den einzelnen Tag bezogene Gesamtwürdigung der beruflichen bzw. privaten
Veranlassung
Leitsatz
1. Die Teilnahme eines für die Überwachung von Kräuter verarbeitenden Betrieben zuständigen Beamten am sechstägigen Fortbildungskongress
für praktische und wissenschaftliche Pharmazie der Bundesapothekerkammer in Meran ist insgesamt nahezu ausschließlich beruflich
veranlasst, wenn dem Beamten im Umfang von drei Fünfteln der wegfallenden Arbeitszeit Dienstbefreiung gewährt worden ist und
er an fünf von sechs Kurstagen an jeweils einer Vormittags- und einer Nachmittagsveranstaltung und am sechsten Kurstag an
einer von qualifiziertem Personal geführten, zur Bestimmung von Pflanzen durchgeführten ganztägigen Wanderung „botanisch-wissenschaftliche
Exkursion”) tatsächlich teilgenommen hat.
2. Dass an den Abenden jeweils ein Freizeitprogramm angeboten wurde und die Wanderung in einer auch von Touristen gerne aufgesuchten
attraktiven Berggegend stattfand, steht der Annahme einer insgesamt weitaus überwiegenden beruflichen Veranlassung der Fortbildungsveranstaltung
nicht entgegen. Der Senat geht davon aus, dass die Gesamtwürdigung der beruflichen bzw. privaten Veranlassung für den Kongress
nicht jeweils tagesbezogen, sondern einheitlich für alle Kurstage zu erfolgen hat. Bei einer nur tagesbezogenen Würdigung
würde der Exkursionstag wegen der infolge des Freizeitwerts nicht unerheblichen privaten Mitveranlassung der Wanderung nicht
zum Werbungskostenabzug berechtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1086 Nr. 17 DStZ 2007 S. 197 Nr. 7 EFG 2007 S. 835 Nr. 11 KÖSDI 2007 S. 15616 Nr. 7 VAAAC-37057
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.