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BFH  - VII R 48/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ZK Art 133 Buchst e, ZKDV Art 552 Abs 1, KN Pos 8101 UPos 9400, KN Pos 8102 UPos 9400

Rechtsfrage

Antrag auf Umwandlung von gesinterten Stangen und Stäben durch Brechen oder Zerschneiden in Schrott oder Abfall.

Werden Wolfram- und Molybdän-Stangen der Unterpos. 8101 94 00 bzw. 8102 94 00 durch Zerschlagen zu Abfällen und Schrott der Unterpos. 8101 97 00 bzw. 8102 97 00?

Einreihung; Tarifierung; Umwandlung

Fundstelle(n):
UAAAC-36337

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