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Besteuerung von Venture Capital- und Private Equity-Fonds
Finanzverwaltung schränkt Werbungskostenabzug ein
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital- und Private Equity Fonds sind hierzulande nicht gerade ideal. Zusätzlich hat sich jetzt die OFD Rheinland mit einer sehr restriktiven Verwaltungsanweisung zu Wort gemeldet. Danach sind nahezu sämtliche Aufwendungen vermögensverwaltender Fonds (nur) als Anschaffungskosten oder gar nicht zu berücksichtigen.
Vermögensverwaltende Tätigkeit
Venture Capital- und Private Equity Fonds erwerben Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen. Zumeist handelt es sich um Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften (Portfoliogesellschaften), die sich mit junger Technologie beschäftigen oder aber Umstrukturierungs- bzw. Nachfolgebedarf haben. Eine Veräußerung der Anteile durch den Fonds erfolgt im Allgemeinen nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren, beispielsweise über einen Börsengang. Die Fonds sind i. d. R. vermögensverwaltend tätig. Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb hat das BMF bereits mit Schreiben v. ausführlich Stellung bezogen.
Aufwendungen als nicht sofort abzugsfähige Anschaffungskosten
Der Finanzverwaltung sind Fälle ...