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StuB Nr. 2 vom Seite 45

Die Neuerungen bei der Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach dem EHUG

Darstellung und Erläuterung der überarbeiteten Normen zur Offenlegung sowie Implikationen und mögliche Ausweichstrategien

von WP/StB Ahmad Sultana, Dortmund und WP/StB Clemens Willeke, Bergisch Gladbach
Kernfragen
  • Welche wesentlichen Neuerungen sind mit dem EHUG verbunden?

  • Wie sind die neuen Offenlegungsvorschriften zu werten?

  • Welche Ausweichstrategien sind möglich?

Der Bundesrat hat in seiner 826. Sitzung am beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am verabschiedeten EHUG zuzustimmen . Das neue Gesetz ist damit am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten . Im Mittelpunkt des Gesetzes steht neben der Einführung der elektronischen Registerführung und eines elektronischen Unternehmensregisters eine erhebliche Verschärfung der Normen zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen.

I. Die Regelungen des EHUG im Überblick

Das EHUG führt zu folgenden Änderungen:

  • Die Jahres- bzw. Konzernabschlüsse, Lageberichte bzw. Konzernlageberichte und sonstigen offenlegungspflichtigen Unterlagen sind fortan zentral beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers – und nicht mehr bei den Amtsgerichten – in elektronischer Form einzureichen. Sie werden dort gespeichert und bekannt gemacht, was zu einer spürbaren Kostenentlastung (Wegfall des Abdruckes im Bundesanzeiger), dafür zu niedrigeren Kosten des elektron...