Vorweggenommene Werbungskosten und Grundförderung für eigengenutzte Wohnung bei Nießbrauch
Leitsatz
1. Während des Bestehens einer Nießbrauchsbelastung ist ein Abzug von Aufwendungen des Eigentümers als vorweggenommene Werbungskosten
aus Vermietung und Verpachtung auch dann zu versagen, wenn ein Ende der Nutzung – etwa aufgrund des Alters und der Krankheit
der Nießbrauchsberechtigten – im konkreten Fall absehbar ist.
2. Die Nutzung aufgrund fremden Nießbrauchsrechts steht der Annahme einer eigenen Wohnnutzung i. S. des § 10e Abs. 1 EStG
grundsätzlich entgegen.
3. In diesem Fall steht dem Steuerpflichtigen auch kein Vorkostenabzug i.S. des § 10e Abs. 6 EStG zu.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 347 Nr. 5 TAAAC-34927
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