Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 KStG bei Betrieben gewerblicher Art
Ruhen von Einspruchsverfahren nach § 363
Abs. 2 AO
Kurzinformation Körperschaftsteuer
Nr. 002/2006 vom
Unter Bezugnahme auf die Verfügung der , teilt die OFD mit, dass zwischenzeitlich zu der Frage, ob im Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art Einlagen der Trägerkörperschaft zur Verlustabdeckung aus Jahren vor dem Systemwechsel zu berücksichtige sind, mehrere finanzgerichtliche Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Münster anhängig sind (Az.: X K 1491/05 Kap; X K 2378/05 Kap).
Die OFD bittet daher in gleich gelagerten Fällen die Rechtsbehelfsverfahren nach § 363 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) ruhend zu stellen.
Sollten hinsichtlich dieser Thematik zwischenzeitlich weitere Klagen vor dem FG Münster anhängig geworden sein oder werden, bittet die OFD, diese unter Angabe des finanzgerichtlichen Aktenzeichens kurz per E-Mail mitzuteilen.
Es sind nunmehr beim Bundesfinanzhof unter den Aktenzeichen I R 68/06 und I R 69/06 zwei Verfahren zu der Thematik anhängig. Anhängige Einspruchsverfahren ruhen nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.
OFD Münster v.
Fundstelle(n):
YAAAC-34370