Die Regelung des § 70 Abs. 4 EStG ermöglicht die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeldfestsetzungen, die vor Beginn oder
während eines Kalenderjahres als Prognoseentscheidung ergehen, auch dann, wenn sich lediglich die rechtliche Beurteilung des
der Prognoseentscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalts geändert hat. Dies gilt umso mehr dann, wenn der Kindergeldberechtigte
einen der Kindergeldfestsetzung beigefügten "Wichtigen Hinweis" nur dahingehend verstehen konnte, dass eine jederzeitige Änderung
der ablehnenden Kindergeldfestsetzung vor einer abschließenden Beurteilung der Einkünfte und Bezüge des Kindes möglich ist
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): WAAAC-34294
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