Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 408 Kosten des Verfahrens

Huethig-Jehle-Rehm, Dieter Zanziger (Januar 2007)

1. Normierung der Kosten des Strafverfahrens

1Die Kostenpflicht bzw. Kostenerstattung ist für das Strafverfahren in den §§ 464 ff. StPO geregelt, die über die Verweisung des § 385 Abs. 1 auch für das Steuerstrafverfahren gelten. Weitere Spezialregeln finden sich in § 56 GVG (Kosten gegen Schöffen), §§ 74, 104 Abs. 1 Nr. 13, 109 Abs. 2 Satz 1 JGG (Sondervorschriften im Verfahren gegen Jugendliche). § 408 ergänzt diese Vorschriften um eine Sonderregelung, die eine kostenrechtliche Konsequenz aus § 392 zieht.

2. Kosten des Verfahrens

2.1 Definition

2Kosten des Verfahrens sind nach § 464a StPO die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens siehe § 464a StPO.

3Die Gebührenhöhe richtet sich nach der rechtskräftig erkannten Strafe ( § 3 Abs. 2 GKG, Anlage 1 [zu § 3 Abs. 2] Nr. 3110 ff. Kostenverzeichnis zum GKG).

2.2 Kosten des Ermittlungsverfahrens

4Die Kosten der Vorbereitung der öffentlichen Klage sind alle Auslagen, die zur Tataufklärung und zur Täterergreifung aufgewendet worden si...