Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Huethig-Jehle-Rehm, Dieter Zanziger (April 2016)

I. Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren (Abs. 1)

1. Grundsatz: Gleichrangiges Nebeneinander

1Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren (Steuerstrafverfahren) und das Besteuerungsverfahren (die Ermittlung des Besteuerungssachverhaltes, der Festsetzung und Beitreibung der Steuern) laufen in aller Regel gleichzeitig und nebeneinander her. § 393 sieht im Grundsatz keinen Vorrang etwa des Strafverfahrens vor, sondern ein gleichrangiges Nebeneinander beider Verfahren (BFH, BStBl II 2002, 4). Deshalb kann etwa die Steuerfahndung in den Grenzen des § 393 die Tatsachen, die sowohl für Besteuerungszwecke als auch für die Ermittlung des Straftatbestandes von Bedeutung sind, wahlweise nach der StPO oder nach der AO ermitteln. Lediglich dort, wo die StPO die Rechte des Beschuldigten stärker ausgestaltet, muss sie – um die Verwertung im Strafprozess sicherzustellen – diese Rechte wahren.

2. Folgen für das Besteuerungsverfahren

2Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (§ 88) und die Festsetzung (§ 155) bleiben auch während eines laufenden Strafermittlungsverfahrens weiterhin die auch sonst zuständigen Abteilungen der Finanzämter (z. B. Veranlagungsstelle und Außenprüfung)...