Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (Juni 2009)

Ergänzende Vorschriften

Abschn. 11 Abs. 1 VollstrA

1. Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt

1Alle Einwendungen, die sich gegen einen VA richten, mit dem eine Geldleistung, eine sonstige Leistung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird (§ 249 Abs. 1 Satz 1) sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens geltend zu machen (Abschn. 11 Abs. 1 Satz 2 VollstrA). VA in diesem Sinne können z. B. Steuer-, Haftungs- oder Duldungsbescheide sein. Die Einwendungen können das Entstehen der Forderung sowie deren Höhe zum Inhalt haben. Sie sind mit dem gegen diesen VA statthaften Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel i. d. R. mit einem Einspruch oder einer Klage geltend zu machen. Die Vollstreckungsstelle hat daher die Einwendungen gegen den zu vollstreckenden VA nicht zu prüfen.

2Die Vollziehung des VA wird durch Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittel, mit dem die Einwendungen geltend gemacht werden, nicht gehemmt (§ 361 Abs. 1; § 69 FGO). Über eine eventuelle Aussetzung der Vollziehung hat die Stelle zu entscheiden, die für die Entscheidung über den Rechtsbehelf zuständig ist.

3Die Vollstreckungsbehörde wird durch solche Einwendungen nicht gehindert, Vollstrecku...