Abgabenordnung Praktikerkommentar
2019
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§ 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
1. Unterabschnitt Verwirklichung und Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Verwaltungsanweisungen
AEAO zu § 218, (Anh. III.1)
Erstattungsanpruch nach § 37 Abs. 2 AO bei der Einkommensteuer; Erstattungsberechtigung und Reihenfolge der Anrechnung in Nachzahlungsfällen, BStBl. I 2015, 83
I. Allgemeines
1. Maßnahmen im Erhebungsverfahren
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Die Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass die in Abs. 1 Satz 1 aufgeführten Verwaltungsakte die Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind. Das bedeutet, dass nicht die Entstehung des Anspruchs (§ 38) entscheidend ist für seine Realisierung (Verwirklichung), sondern seine Festsetzung. Die Ausnahme bilden nur Säumniszuschläge (§ 240), die ausdrücklich in Abs. 1 Satz 1 genannt sind und Erstattungs-/Rückzahlungsansprüche (§ 37 Abs. 2) nach rechtsgrundloser Zahlung (BFH, BStBl II 1992, 713; Rz. 7). Die Festsetzung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1) bildet so grundsätzlich den Ausgangspunkt für das im 5. Teil der AO geregelte Erhebungsverfahren.
Das Erhebungsverfahren...