Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 210 Befugnisse der Finanzbehörde

Huethig-Jehle-Rehm, Dieter Zanziger (Oktober 2015)

I. Überblick über die Norm

1Während § 209 umschreibt, welche Sachverhalte der Steueraufsicht unterliegen, also aus Sicht der Aufsichtsbehörde den Charakter einer Aufgabenzuweisung haben, regelt § 210, welche Befugnisse den Aufsicht führenden Behörden zur Erfüllung dieser Aufgabe zustehen.

2Anders als die Außenprüfung, für deren Beginn eine förmliche Prüfungsanordnung erforderlich ist (vgl. §§ 196 f.), benötigt die Nachschau als laufende Kontrolle keine solche Anordnung. Die regelmäßig punktuellen Maßnahmen der Steueraufsicht, die als Nachschau in § 210 konkretisiert sind, hemmen allerdings auch nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist. Diese Hemmung sehen § 171 Abs. 4, 5 nur für die Außenprüfung oder für Ermittlungen der Steuer- oder Zollfahndung vor, die regelmäßig einen konkret durch Außenprüfungsanordnung oder Einleitungsmitteilung umrissenen Sachverhalt ermitteln.

3Das Erscheinen zur Nachschau löst die Selbstanzeige-Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1e aus. In der ab 2015 geltenden Fassung des § 371 ist dies ausdrücklich normiert. Vorher fiel dies unter den Sperrtatbestand des „Erscheinens zur steuerlichen Prüfung“. Erschienen ist der Prüfer bereits vo...