Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 77 Duldungspflicht

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Jürgen Rader (Januar 2007)

1. Anwendungsbereich

1§ 77 behandelt zwei Fälle der Duldung einer Zwangsvollstreckung. Hinsichtlich weiterer Vorschriften über die Duldung der Zwangsvollstreckung vgl. §§ 262–265.

2. Gegenstand der Haftung

2Die Duldungspflicht bezieht sich nur auf bestimmte Mittel oder Gegenstände, die der Verwaltung des Vollstreckungsschuldners unterliegen (Abs. 1) oder als dessen Eigentümer er gilt (Abs. 2).

3. Voraussetzungen der Haftung

3.1 Duldungspflicht des Mittelverwalters (Abs. 1)

3Abs. 1 betrifft die Duldungspflicht des Personenkreises aus §§ 34, 35 (gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigte), soweit

  1. nach den Steuergesetzen die Verpflichtung besteht, eine Steuer aus zu verwaltenden fremden Mitteln zu bezahlen,

    und

  2. der Verpflichtete Gewahrsam an den zu verwaltenden Mitteln hat.

Hier liegt eine sog. unechte Duldungspflicht vor, da in erster Linie die Verpflichtung zur Zahlung aus dem zu verwaltenden Vermögen und nur subsidiär die Duldungspflicht besteht. Die Duldungspflicht ist auf Steuern begrenzt und erstreckt sich nicht auf steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 3).

3.2 Duldungspflicht des Grundstückseigentümers (Abs. 2)

3aDer jeweilige ...