Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 7 Amtsträger

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Jürgen Rader (Mai 2018)

1. Allgemeines

1Die AO verwendet den Begriff des Amtsträgers u. a. in den §§ 30 (Steuergeheimnis), 32 (Haftungsbeschränkung für Amtsträger), 83 (Besorgnis der Befangenheit), 187 (Akteneinsicht) und 371 Abs. 2 (Selbstanzeige). Um zu gewährleisten, dass der Begriff in den einzelnen Vorschriften mit demselben Inhalt angewendet wird, findet er im Abschnitt über die steuerlichen Begriffsbestimmungen eine gesetzliche Umschreibung. Dabei ist die in § 11 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 StGB enthaltene Regelung im Wesentlichen inhaltsgleich übernommen worden.

Es werden drei Gruppen von Amtsträgern unterschieden, die jedoch gemeinsam haben, dass die Eigenschaft als Amtsträger jeweils nach deutschem Recht bestimmt wird. Wer nach ausländischem oder supranationalem Recht in Betracht kommen könnte, wird daher von der Begriffsbestimmung des § 7 nicht erfasst.

2. Beamte und Richter (Nr. 1)

2Der Begriff des Beamten ist im staatsrechtlichen Sinne zu verstehen. Beamter ist danach nur, wer nach dem Beamtengesetz des Bundes oder eines Landes wirksam in das Beamtenverhältnis berufen worden ist. Auch Beamte auf Widerruf oder auf Probe sind Beamte in diesem Sinne. Dienstherr des Beamten kann der Bund, ein Land, eine Gebietskörpe...