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Investitionszulagengesetz 2007
Empfehlungen zu Investitionsentscheidungen im Jahresübergang 2006/2007
Das InvZulG 2007 v. ist am im BGBl 2006 I S. 1614 verkündet worden. Gleichwohl ist das Gesetz bisher nicht in Kraft getreten, da die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission noch aussteht. Der Bundestag hat am in 2./3. Lesung das Gesetz zur Änderung des InvZulG 2007 verabschiedet. Dieses Gesetz dient in erster Linie dazu, das InvZulG 2007 an Änderungen im europäischen Beihilferecht anzupassen. Damit ist im Wesentlichen abschätzbar, wie die Förderung nach dem InvZulG 2007 erfolgen wird.
I. Förderbereich
Das InvZulG 2007 löst das Ende 2006 auslaufende InvZulG 2005 ab. Wie das InvZulG 2005 fördert das InvZulG 2007 Erstinvestitionen in Ostdeutschland in Betrieben der begünstigten Wirtschaftszweige zur Anschaffung oder Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Gebäudeneubauten. Die begünstigten Wirtschaftszweige des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienst- S. 4322leistungen sind um das Beherbergungsgewerbe erweitert worden. Die Abgrenzung der Wirtschaftszweige richtet sich nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Wie im Investitionszulagenrecht üblich, sind geringwertige Wirtschaftsgüter, Pkw und Luftfahrzeuge nicht begünst...