Bindungswirkung einer bestandskräftigen Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen
Leitsatz
Eine zugunsten des Steuerpflichtigen fehlerhafte, bestandskräftige Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen nach § 30
Abs. 2 Nr. 1 EStG erzeugt als begünstigender Verwaltungsakt Bindungswirkung dergestalt, dass sie auch durch einen nachfolgenden
Abrechnungsbescheid im Sinne von § 218 Abs. 2 AO nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 129 AO oder des § 130 AO geändert
werden kann.
Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen ist über die Frage der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO zu prüfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2007 S. 149 Nr. 6 DStRE 2007 S. 641 Nr. 10 EFG 2007 S. 394 Nr. 6 QAAAC-31088
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